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    Willkommen auf meinem BLOG bei älterwerden.net!

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    Herzlichst Ihre Dagmar Wagner

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Große Aufregung, hitzige Diskussionen mit Denkfehlern auf beiden Seiten: Ferda Ataman will als Antidiskriminierungsbeauftragte der BRD den 3. Artikel des Grundgesetzes um den Begriff LEBENSALTER erweitern!

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Ferda Ataman will als Antidiskriminierungsbeauftragte der BRD den 3. Artikel des Grundgesetzes um den Begriff LEBENSALTER erweitern. Aktuell lautet dieser Artikel 3 im Grundgesetz so:

„Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden."

Ihr Vorhaben erregt so ziemlich alle Gemüter und wirft Fragen auf.

Selbst ich als angehende Gerontologin würde nicht sofort sagen: Ja das muss unbedingt sein. Denn ihr Argument ist die Diskriminierung Älterer bei der Jobvergabe.

Tatsächlich wird bei der hitzigen Diskussion ganz vergessen, dass es sich bei ihrem Zusatz generell um LEBENSALTER handelt, und nicht nur um das hohe, höhere oder fortgeschrittene Alter. Das bedeutet im Klartext: Auch junge Menschen könnten klagen z.B. auf eine bessere Umwelt! Oder auf ein früheres Wahlrecht wie z.B. mit 16 Jahren. Da weiß ich nicht, ob das unsere Älteren so gut fänden, denn immerhin bestimmen letztlich sie maßgeblich den Ausgang unserer Wahlen, schlicht und einfach weil es so viele sind: 38% unserer Wahlberechtigten sind über 60 Jahre alt. Unter meinem früheren Blogbeitrag (LINK hier) können Sie mehr dazu erfahren!

Ganz klar ist: Ältere werden bei der Arbeitssuche diskriminiert. Keine Frage.

Und es ist tatsächlich nicht nur das tatsächliche Lebensalter, sondern geht noch viel weiter, wie ich aus einer wissenschaftlichen Studie weiß, die ich im Gerontologiestudium als Themenschwerpunkt hatte:

Wer mit z.B. 50 Jahren jünger aussieht, wird auch bevorzugt eingestellt. Das ist natürlich doppelt bitter: Erst einmal „älter" zu sein, aber wenn man dann auch so alt aussieht oder sogar noch älter als man ist - dann gibts keine Chance mehr auf dem Arbeitsmarkt. 

Mehr dazu unter diesem Artikel: Age Bias in Selection Decisions: The Role of Facial Appearance and Fitness Impressions von Michèle C. Kaufmann, Franziska Krings, Department of Organizational Behavior, University of Lausanne, Lausanne, Switzerland; Leslie A. Zebrowitz, Department of Psychology, Brandeis University, Waltham, MA, United States; Sabine Sczesny, Department of Psychology, University of Bern, Bern, Switzerland. Aus: Frontiers in Psychology, 8.12.2017 Hier zu lesen unter diesem LINK!

Und auch die zunehmende Digitalisierung benachteiligt Ältere ohne Digitalkenntnisse und/oder Digitalzugang! Z.B. das 49.- Euro DB Ticket ist nur online zu kaufen. 

Insofern - ich kann Frau Gerda Atman schon gut verstehen!

Ihre Gegner argumentieren, dass an den Schaltstellen der Macht und in Führungspositionen sowieso fast immer Menschen ab 50 Jahre sitzen. Stimmt schon auch. Ich verstehe aber nicht, warum das nun ein Argument dagegen sein soll. Es geht nicht um die hoch bezahlten Top-Führungskräfte, sondern um den ganz normalen Job, der eben lieber an Jüngere vergeben wird, vor allem weil diese billiger sind!

Und nochmals: LEBENSALTER umfasst alle.  Das muss es auch, sonst fühlen sich die Jüngeren unter (z.B. 50 Jahren) wieder benachteiligt. Also einschränken kann man das nicht, vor allem auch, weil das ALTER keine numerische Einordnung kennt. Ab wann ist ein Mensch ALT? Darauf gibt es keine verlässliche, normierte Antwort, und wird es auch nie geben - soviel kann ich Ihnen als angehende Gerontologin sagen.

Also muss der Begriff LEBENSALTER generalisiert eingesetzt werden. 

Und was bedeutet das?

Ich mag mir gar nicht ausdenken, welche LEBENSALTER Gründe zu Klagen wegen Diskriminierung finden. Das ufert schnell aus.

Das Vorhaben von Gerda Ataman will gut überlegt sein. 

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Wie schön, es gibt sie noch - die Walderdbeere!
 

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